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Jahresabschlüsse & Steuererklärungen von der Kanzlei Extra & Normann

Für Unternehmen:

Mit unseren individuellen Bilanzberichten bzw. Auswertungen bekommen Sie einen schnellen Überblick über Ihre Geschäfts- und Kennzahlen. Die Digitalisierung erleichtert Ihnen und uns auch hier das Leben.

So ist es möglich, neben Ihrem originären Jahresabschluss in Papierform die Jahresabschlüsse elektronisch an Ihre Bank, das Finanzamt oder etwaige Unternehmensregister zu übermitteln.

Unsere Leistungen:

  • Erstellung von Jahresabschlüssen und Einnahmenüberschussrechnungen
  • Elektronische Übermittlung von Jahresabschlüssen an Finanzämter, Banken und Unternehmensregister
  • Anfertigung der betrieblichen Steuererklärungen
  • Beratungsleistungen zum Jahresabschluss und Steuererklärungen
  • Mehrjahresvergleiche mit Kennzahlen, Branchenvergleiche

Für Privatpersonen:

Die Digitalisierung macht auch bei den Einkommensteuererklärungen keinen Halt.

Ob elektronische Übermittlung, elektronische Einsprüche oder Anpassungsanträge von Vorauszahlungen, vorausgefüllte Steuererklärungen bis hin zur digitalen Belegablage über die DATEV – mit uns können Sie Ihre Steuererklärung papierlos erledigen, wenn Sie das wünschen!

Als DATEV Partner haben wir DATEV Meine Steuern im Einsatz.

Unsere Leistungen:

  • Einkommensteuererklärungen
  • Erbschaftsteuer- oder Schenkungsteuererklärungen
  • Durchsicht von selbst erstellten Steuererklärungen
  • Umsatzsteuererklärungen
  • Erklärungen zu gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen

Sie haben Interesse an unseren Leistungen?

Dann kontaktieren Sie uns! Wir sind telefonisch unter der Nummer +49 (0) 4931 9514 0 für Sie zu erreichen oder schriftlich über unser digitales Kontaktformular. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Durchsetzungs­beratung

Ganz gleich, ob Unternehmen oder Privatperson – Ein Disput mit der Finanzverwaltung ist nie angenehm. Durchsetzungsberatung ist immer dann vonnöten, wenn Sie mit Finanzbehörden und Finanzgerichten zu tun haben.

Ganz gleich, ob es die Durchsetzung komplexer Rechtsfragen im Veranlagungs-, Erhebungs- und Rechtsbehelfsverfahren oder die Vertretung in Steuerstrafsachen ist.

Wir unterstützen Sie bei schwierigen Sachverhalten und übernehmen Ihre Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten!

  • Vertretung bei komplexen Betriebsprüfungen
  • Vertretung gegenüber Finanzbehörden
  • Beratung im Steuererhebungsverfahren (Stundung, Erlass, Niederschlagung)
  • Vertretung vor den Finanzgerichten
  • Vertretung vor Verwaltungsgerichten in Steuersachen

Darüber hinaus greifen wir auf ein breit gefächertes Netzwerk aus Fachanwälten und Experten zurück.

+49 (0) 4931 9514 0
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